++ WICHTIG: Hinweise für freischaffende Künstler*innen, Selbstständige, Kleinunternehmer usw. in der COVID19-Krise++

Dies ist eine Krise, die unmittelbar die spüren, die auf jeden Gig, jeden Auftrag, jede Messe und Vernissage etc. angewiesen sind. Die Kulturszene fußt zu weiten Teilen auf Lebensentwürfen, die sich nicht in erster Linie der Profitabilität verschrieben haben. Auch sie sind aber Systemrelevant. Kultur kann man nicht essen. Aber was sind wir, ohne Kultur? 

Wir müssen – jeder so wie er kann – jetzt solidarisch sein und nach Wegen suchen, wie wir das Überleben eines ganzen Wirtschaftszweigs sichern können, dem der Boden unter den Füßen weggebrochen ist. Das, was unsere Stadt besonders macht, darf nicht verloren gehen. 

Es folgen einige praktische Hinweise, die wir an alle Kulturschaffenden, Kleinunternehmer*innen, Selbstständige etc. richten. Natürlich auch jenseits der Kulturszene. Bitte teilt diese Liste. Ergänzt sie. Helft einander. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Formate zu entwickeln, um helfen zu können. 

Hinweise für freischaffende Künstler*innen, Selbstständige, Kleinunternehmer
in der COVID19-Krise:

1. Stoppt eure Steuervorauszahlungen: Umsatz- und Einkommensteuervorauszahlungen sofort auf 0 setzen lassen, wenn ihr begründete Annahme habt, dass eure Aufträge gerade wegbrechen. Wendet euch dazu an euer Finanzamt. So schnell wie möglich.
Ggf. mit eurem Steuerberater absprechen. 
Lasst euch einen geänderten Steuervorauszahlungsbescheid zusenden.

2. Setzt eure Krankenkassenbeiträge herab. Wer in der KSK ist, kann bis auf den monatlichen Mindestbeitrag absenken. Dazu müsst ihr euer prognostiziertes Jahreseinkommen entsprechend herabsetzen. Wendet euch hierzu schriftlich an die KSK und ändert euren Dauerauftrag/Überweisung.
Ausfürliche Infos und den Antrag hat die KSK mittlerweile selbst veröffentlicht: https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html

Wer in der gesetzlichen Krankenkasse ist, kann mit dem geänderten Steuervorauszahlungsbescheid aus 1) auch seine Beiträge herabsetzen.

3. Dokumentieren ist alles. Jedwede Hilfe wird am Ende über Anträge laufen und ihr werdet in der Pflicht sein, Nachweise zu erbringen. Sucht eure Steuerbescheide und alle sonstigen wichtigen Unterlagen raus. Dokumentiert eure Einnahmeausfälle. Ihr werdet es brauchen.

4. Wenn ihr direkt von einer angeordneten Quarantäne oder einem Berufsverbot durch das zuständige Gesundheitsamt betroffen seid und deshalb nicht mehr eurer Tätigkeit nachgehen könnt, lasst euch dies schriftlich bescheinigen.  Nach § 56 Infektionsschutzgesetz können so auch Selbstständige über das Gesundheitsamt Einnahmeausfälle entschädigt bekommen. Den entsprechenden Antrag dazu findet ihr hier: https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/nachrichten/artikel.908216.php

ACHTUNG: Dass Veranstaltungen abgesagt und Clubs geschlossen wurden, bildet keine hinreichende Grundlage für eine Entschädigung nach § 56 IfSG. Nur direkt angeordnete Quarantäne oder ein Berufsverbot. 

5. Es wird staatliche Hilfen geben. Vom Bund als auch von den Ländern. 

Wir werden versuchen, die aktuellen Entwicklungen hier bestmöglich zu verfolgen und alle entscheidenden Informationen schnell und gebündelt zu kommunizieren. 

Für Hilfen vom Land Berlin checkt bitte regelmäßig: 
https://www.berlin.de/corona/

Die Hilfen des Landes Berlin von bis zu 5.000 € pro Person (oder Kleinstunternehmen bis 5 Angestellte) und max. alle 6 Monate werden über die landeseigene IBB abgewickelt werden. Das Antragsformular wird am Freitag dem 27.03. ab 12 Uhr online gehen und ist dann hier zu finden: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php

Die Förderungen des Bundes für Solo-Selbstständige funktionieren im Wesentlichen über zwei Säulen:

1) Über einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV), die euch zur Not das Existenzminimum sicher, inkl. Kosten für das Wohnen. Grundsicherung zu beantragen bedeutet nicht, eure Selbstständigkeit aufzugeben. 

Die Grundsicherung wird temporär ohne Vermögensprüfung gewährt werden und auch die Größe der Wohnung, für die die Kosten übernommen werden, soll zunächst keine Rolle spielen.

Dazu heißt es vom Bundesministerium für Arbeit konkret: 

"Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswir-kungen dieser Krise in existenzielle Not geraten. Im Einzelnen sind für Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 vorgesehen: eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen, eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen und Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung.
Die Bundesregierung kann den Zeitraum für die erleichterten Bedingungen durch Rechtsverordnung bis zum 31. Dezember 2020 verlängern. Die Jobcenter werden durch die Möglichkeit entlastet, Weiterbewilligungen auch ohne Antrag vorzunehmen."

Alle Infos hier: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

2) Über Soforthilfen bis 9.000 € für Solo-Selbstständige als auch Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten.

Die Anträge hierfür sind noch nicht online. Aktuelle Infos hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200323-50-millarden-euro-soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-auf-den-weg-gebracht.html

Zu diesem Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass sich die Hilfen von Bund und Land Berlin nicht(!) gegenseitig ausschließen, sondern kumulativ zu verstehen sind. 

Wir weisen auch daraufhin: Grundsicherung und die Förderprogramme schließen sich nicht aus. Die Grundsicherung dürfte bei tatsächlicher Gewährung von Förderungen angerechnet werden.

7. Prüft, ob Wohngeld in Frage kommt. https://www.wohngeld.org/anspruch.html

8. Wenn ihr gar keinen anderen Weg seht, als eure selbstständige Tätigkeit erstmal für längere Zeit an den Nagel zu hängen, meldet euch arbeitssuchend. Das Amt übernimmt dann wenigstens eure Mietkosten und zahlt ALG-2 aus. Es entstehen daraus aber auch erhebliche Mitwirkungspflichten, die ihr nicht unterschätzen solltet. Ihr müsst dem Arbeitsmarkt dann „zur Verfügung“ stehen.